1. Vertrag
1.1. Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Fotolearn.ch, für von Fotolearn.ch veranstaltete Fotoreisen.
1.2. Anwendbarkeit der allgemeinen Vertragsbedingungen
Auf folgenden Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung:
Bei allen von Ihnen selbst gebuchten Flügen und Transporten an das Reiseziel gelten die Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaft bzw. der jeweilige Veranstalter. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reise-Arrangements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter oder Dienstleistungsunternehmer vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist Fotolearn.ch nicht Vertragspartei. Sie können sich nicht auf die vorliegenden Bedingungen berufen.
1.3. Vertragsgegenstand
Der Vertrag zwischen Ihnen und Fotolearn.ch kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen Anmeldung bei Fotolearn.ch zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Sie und Fotolearn.ch wirksam.
1.4. Sonderwünsche
Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Fotolearn.ch im Einverständnis von Fotolearn.ch vorbehaltlos genehmigt sind.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Die Preise finden Sie in den Ausschreibungen. Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken pro Person.
2.2 Anzahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innert 14 Tagen eine Anzahlung von 40% des Rechnungsbetrages zu leisten.
2.3 Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Betrag hat bis spätestens 60 Tage vor Abreise zu erfolgen. Ausgenommen sind Reisen mit Sonderbedingungen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Fotolearn.ch die Leistung verweigern und die Annullation gemäss Ziffer 3.2 geltend machen.
2.4 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 60 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
2.5 Buchungsgebühren
Buchen Sie weniger als 60 Tage vor Beginn können zusätzliche Abklärungen notwendig sein, allfällige Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
2.6 Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ca. 10-15 Tage vor Reisebeginn zugestellt.
3. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder annullieren die Reise
3.1. Allgemeines
Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung der Buchung wünschen, müssen Sie dies Fotolearn.ch mit eingeschriebenem Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Dokumente sind Fotolearn.ch gleichzeitig zurück zu geben.
3.2. Bearbeitungsgebühren
Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden 20% des Reisepreises pro Auftrag als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe auch Ziffer 3.3.). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullations- Versicherung übernommen.
3.3. Annullierungskosten/ Rückvergütung
Sagen sie Ihre Reise später als 100 Tage vor Beginn ab, oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen, werden abzüglich den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.) folgende Rückvergütung bei Stornierung erstattet: Mehr als 60 Tage vor Reisebeginn: 80%
Bis 40 Tage vor Reisebeginn: 50%
Bis 20 Tage vor Reisebeginn: 25%
Unter 20 Tage vor Reisebeginn: Keine Rückerstattung
Massgebend zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Fotolearn.ch, bei Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.
3.4. Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Buchung annullieren müssen, können Sie einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Ersatzteilnehmer muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseanforderungen zu genügen und es dürfen der Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegen stehen.
Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 3.2.) und allfällige entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzteilnehmer zu übernehmen. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie einen Ersatzteilnehmer zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teilnehmen, gilt Ihre Absage als Annullierung.
3.5. Versicherungen
Eine Reise-Annullationsversicherungen ist in unseren Reisekosten nicht eingeschlossen und Sache der Teilnehmer.
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Im Ernstfall können sehr hohe Spital-, Rettungskosten usw. entstehen. Wir empfehlen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für Ihr Reisegepäck, Fotoausrüstung und persönliche Gegenstände sind Sie selbst verantwortlich und sollten diese entsprechend versichert haben. Es wird jede Haftung seitens der Veranstalter der Fotoreise abgelehnt.
4. Programm- und Preisänderungen
4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
Fotolearn.ch behält sich ausdrücklich das Recht vor. die Ausschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. In diesen Fällen orientiert Sie Fotolearn.ch vor Vertragsabschluss.
4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) Tarifänderungen von Transportunternehmen (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) Neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (bspw. Eintritte etc.)
c) Starke Wechselkursänderungen
d) Staatlich verfügte Preiserhöhungen (Mehrwertsteuer)
Erhöhen sich die Kosten dieser Leistungen, können diese an Sie weiter verrechnet werden. Fotolearn.ch orientiert Sie nach Möglichkeit bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Sofern die Preiserhöhung mehr als fünfzehn Prozent des ursprünglich vereinbarten Reisepreises beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4 genannten Rechte zu.
4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Fotolearn.ch behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie Unterkunft, Transport, Ausflüge und Angebote etc.) zu ändern. Fotolearn.ch bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet Fotolearn.ch nicht für Änderungen im Programm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätung von Dritten, für die Fotolearn.ch nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Fotolearn.ch orientiert Sie rasch möglichst über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss Preis- oder Programmänderungen vorgenommen werden
Führt eine Programmänderung oder eine Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes zu einer Preiserhöhung von mehr als fünfzehn Prozent des ursprünglichen Reisepreises, haben Sie das Recht, innert fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurück zu treten. Sie erhalten den bereits bezahlten Preis unverzüglich zurück erstattet.
5. Absage durch Fotolearn.ch
5.1. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen ist Fotolearn.ch berechtigt, eine Reise abzusagen oder einem Gast die Weiterreise zu verweigern, wenn dieser durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass gibt. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden dem Gast zurückbezahlt, sofern die Kosten Fotolearn.ch nicht belastet werden. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5.2. Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Fotolearn.ch angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden. Beteiligen sich weniger als die vorgesehenen Mindestteilnehmer, kann Fotolearn.ch die Reise spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen.
5.3. Höhere Gewalt, Streiks
Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, politische Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen), behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von Fotolearn.ch nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist Fotolearn.ch befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von Fotolearn.ch bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.4. Reiseabsagen aus anderen Gründen
Fotolearn.ch ist berechtigt, eine Reise oder Veranstaltung aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie rasch möglichst informiert.
5.5. Umtriebs-Entschädigung
Wenn die Reise infolge nicht ausreichender Anzahl Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl) weniger als 3 Wochen vor Beginn abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebs-Entschädigung von CHF 60.- pro Person. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden (z. B aus Gründen oder Ereignissen der Wetterlage), die einen erheblichen Teil der vereinbarten Buchung betrifft, vergütet Fotolearn.ch Ihnen eine allfällige Differenz zwischen dem Preis der ursprüngliche vereinbarten Leistungen und derjenigen der tatsächlich erbrachten Leistungen, sofern letztere objektiv minderwertig sind.
7. Sie treten die Reise an, beenden sie aber nicht
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, kann der Preis für die Reise nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen rückerstattet, sofern sie Fotolearn.ch nicht belastet werden. Soweit möglich, wird Ihnen die Reiseleitung von Fotolearn.ch oder der Leistungsträger bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
8. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
8.1. Abhilfe verlangen und Beanstandung
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, sind Sie berechtigt und verpflichtet bei der Fotolearn.ch- Reiseleitung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen.
8.2 Die Fotolearn.ch -Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise in einer angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert dieser Frist keine Abhilfe geleistet oder ist Abhilfe nicht möglich, bzw. nicht genügend, lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen festzuhalten; sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
8.3. Wie Sie Ihre Forderungen gegenüber Fotolearn.ch geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Fotolearn.ch geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandungen innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Fotolearn.ch unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen.
9. Haftung von Fotolearn.ch
9.1. Allgemeines
Fotolearn.ch vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Fotolearn.ch - Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen (zur Höhe der Forderungen siehe Ziffer 9.2.4).
9.2. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse
9.2.1. Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, kann Fotolearn.ch sich auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen.
9.2.2. Haftungsausschlüsse
Fotolearn.ch haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist
a) auf Versäumnisse und Verschulden Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Fotolearn.ch, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Fotolearn.ch ausgeschlossen.
9.2.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankungen während der Reise, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages sind, haftet Fotolearn.ch sofern die Schäden durch Fotolearn.ch oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen.
(Ziffer 9.2.1). Haftet Fotolearn.ch für solche Schäden nicht, haften Sie für die Fotolearn.ch vorschussweise erbrachten Leistungen.
9.2.4. Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Fotolearn.ch auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungsbestimmungen in internationalen Abkommen (Ziffer 9.2.1).
9.3. Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von Fotolearn.ch veranstaltete Ausflüge gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Fotolearn.ch ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung diese lediglich vermittelt hat.
10. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1. In den Ausschreibungsunterlagen zur Buchung finden Sie die Angaben über Pass und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen.
10.2. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie dafür selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Sie müssen die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
10.3. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-/Gesundheits-/Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
10.4. Fotolearn.ch macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Fotolearn.ch ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Ware hin.
11. Rückbestätigung von Flügen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruchs führen; allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Fotolearn.ch ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Uznach/SG 2017
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